Dekret des Bischofs – keine Gottesdienste bis zum 19.04.2020

Veröffentlicht von Markus Wolf am

Bedingt durch die aktuelle Pandemie entfallen alle Gottesdienste in unserer Pfarrei bis zum 19.04.2020.
Das heißt, dass auch die Ostergottesdienste entfallen. Die Diözese bietet hierfür eine Live-Übertragung an. Genaueres erfahren Sie auf der Internetseite der Diözese erfahren: https://www.bistum-wuerzburg.de/service/coronavirus

Auswirkungen auf unsere Pfarrei:

Für uns in der Pfarreiengemeinschaft bedeutet dies unter allem Vorbehalt kurzfristiger neuer Entwicklungen:

  1. Die Messbestellungen, die jetzt wegen des Ausfalls der Gottesdienste nicht gehalten werden können, werden natürlich nachgeholt. Da noch nicht absehbar ist, wann dies der Fall sein wird, kann momentan keine weiteren Auskünfte darüber gegeben werden. Besondere Gottesdienste zu persönlichen Jubiläen oder Vereinsjubiläen können auch für den kommenden Monat nicht zugesagt werden.
  2. Aufgrund der aktuellen, unplanbaren Situation können wir momentan keine Messbestellungen annehmen.
  3. Taufen und Trauungen, die bis zum 19. April geplant waren, werden, wie im Bischöflichen Dekret angekündigt, nicht stattfinden. Ob eine geplante Feiern nach dem 19. April stattfinden kann, ist aktuell nicht absehbar.
  4. Um die Verbreitung möglichst gut einzudämmen wird auf die Überbringung persönlicher Geburtstags- oder Jubiläumswünsche verzichtet.
  5. Der Krankenhausbesuchsdienst und die Hauskommunion ist momentan nicht möglich
  6. Für Beerdigungen stehen unsere Seelsorger zur Verfügung.
    Bitte beachten Sie den Hinweis von Seiten unseres Bischofs, dass solche Trauerfeierlichkeiten nur im kleinen Rahmen und ohne Requiem stattfinden.
    Über die Ausrichtung einer liturgischen Feier für die Verstorbenen in unserer Kirche wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
  7. Unsere Kirchen sind unter der Woche geöffnet. Wir laden Sie herzlich zum persönlichen Gebet und Verweilen ein. Bitte beachten Sie die allg. hygienischen Bestimmungen und Abstände.
  8. Über die Verschiebung der Kommunion sind die entsprechenden Kommuionfamilien sind bereits informiert worden.
  9. Auf Anordnung unseres Bischofs sind unsere Pfarrbüros für den Publikumsverkehr geschlossen. Telefonisch und per E-Mail sind wir zu unseren Öffnungszeiten gerne für Sie da.
    In seelsorglichen Anliegen wenden Sie sich zunächst telefonisch an unsere Seelsorger.
  10. Wir weisen darauf hin, dass es sonntags um 9.30 Uhr im ZDF im Wechsel jeweils von
    evangelischer bzw. katholischer Seite eine Gottesdienstfeier gibt.
    Außerdem finden sich im Internet weitere Gottesdienstangebote z. B.
    unter der Homepage des Bistums wie folgt: https://www.bistum-wuerzburg.de/service/coronavirus
    Für Fragen zur aktuellen Lage – Coronavirus – haben die Diözese und Caritas eine Hotline eingerichtet:
    Tel.: 0931/386-22222.
    Die Corona-Hotline ist von 7:00 bis 10:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr und an den Samstagen und Sonntagen von 10:00 bis 12:00 Uhr zu erreichen.

Für alle diese Maßnahmen bitten wir um Verständnis. Es ist auch ein solidarischer Akt zu allen sonstigen gesellschaftlichen Institutionen und zum Schutz für uns alle – vor allem auch der
besonders gefährdeten Mitbürger und Mitbürgerinnen.

Gott befohlen.
Ihr Seelsorgeteam

Bischöfliches Dekret:

von Bischof Dr. Franz Jung für das Bistum Würzburg vom 16. März 2020
Präambel
Die Verbreitung des Coronavirus zwingt Staat und Gesellschaft ebenso wie alle Einzelnen zu besonderen Schutzmaßnahmen. Das Bistum Würzburg steht vor der Herausforderung, einerseits den Menschen zur Seite zu stehen, andererseits aber auch selbst alles zu tun, um die  Verbreitung des Virus wenigstens zu verlangsamen. Wir müssen alle Menschen, mit denen wir  in Kontakt stehen, ebenso schützen wie auch unser eigenes Personal.
Vor diesem Hintergrund gebe ich hiermit folgende Anordnungen. Diese sind verpflichtend zu befolgen.

§ 1 Gottesdienste
(1) Von Dienstag, 17. März 2020, an bis zum 19. April 2020 dürfen keine öffentlichen  Gottesdienste gefeiert werden.
(2) Die private Zelebration der Priester, ggf. mit einem Mitglied des Pastoralteams, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ist erlaubt und in der gegenwärtigen Situation ein  stellvertretender Vollzug. Sie nimmt dabei die besonderen Anliegen der Pfarrgemeinden und Pfarreiengemeinschaften mit ins Gebet.
(3) Die Liturgien zu den Kar- und Ostertagen können nicht öffentlich gefeiert werden. Ihre Mitfeier wird stattdessen durch Übertragung über das diözesane Internet ermöglicht.
Für alle Gläubigen stellt das Liturgiereferat der Diözese bis Mittwoch, 18. März 2020, Materialien zur Gestaltung des eigenen Gebets bereit.
(4) Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag, 19. April 2020, müssen verschoben werden.  Über Erstkommunionfeiern an den folgenden Sonntagen wird entschieden, sobald feststeht, ob die Schulen ab dem 20. April 2020 wieder öffnen. Können die Erstkommunionfeiern mit den Kindern nicht mehr ausreichend vorbereitet werden, sind sie in jedem Fall zu verschieben.
(5) Tauffeiern sind zu verschieben. Ausschließlich Nottaufen sind noch gestattet.
(6) Trauungen sind zu verschieben.
(7) Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis ohne Requiem stattfinden.
(8) Die Krankensalbung für Einzelpersonen sowie die Begleitung von Sterbenden bleiben  erlaubt.
(9) Öffnung der Kirchen: Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je
üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche
Gebet geöffnet bleiben.

§ 2 Veranstaltungen und Gremiensitzungen
(1) Alle öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen müssen entfallen.
(2) Alle Treffen, Gruppenstunden usw. von kirchlichen Vereinigungen müssen entfallen.
(3) Alle Gremiensitzungen außer den Treffen von Krisenstäben müssen entfallen. Dringende Beschlüsse sind im Umlaufverfahren oder per Telefon- oder Videokonferenz herbeizuführen.

§ 3 Kommunikation
Das Bischöfliche Ordinariat gibt ab Dienstag, 17. März 2020, täglich um 15 Uhr weitere aktuelle
Anordnungen über die Presse, die Bistumshomepage, das Intranet und per Rundmail an alle Beschäftigten bekannt. Diese Anordnungen sind verpflichtend zu beachten.

§ 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Die in diesem Dekret enthaltenen Anordnungen treten ab Dienstag, 17. März 2020, in Kraft. Sie
gelten zunächst bis zum 19. April 2020. Über eine eventuell nötige Verlängerung wird zu gegebener Zeit entschieden.

Würzburg, 16. März 2020
Dr. Franz Jung Bischof von Würzburg
Msgr. Dr. Matthias Türk Kirchlicher Notar

 

 

 

 

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